
AGB 2025
AGB / Model - Buchungsbedingungen MH Managment
§ 1 ALLGEMEINES
Die nachfolgenden Bedingungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Models und MH und den jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden. MH und Models sowie deren Kunden sollen vor branchenunüblichen Erwartungen und Forderungen geschützt werden. MH ist keine Modelagentur in dem Sinne. Es vertritt das Model als Manager. Es wird darauf hingewiesen ,dass MH vom jeweiligen Model bauftragt wird lt. Managmentvertrag. Die Auftrags und Kunden - Vermittlungsprovison erhält MH vom Model daher. Für den Kunden wird keine Provision fällig. Der Kunde erstellt den Modelvertag hier auch direkt mit dem Model und rechnet mit diesem ab, sowie schuldet diesem die Zahlungen aus dem geschlossenen Vertrag.
§ 2 BUCHUNGSGRUNDLAGEN
1. MH gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag des Models ab. Als Kunde gilt derjenige, der bei MH bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes vereinbart wird. Ein abweichender Kunde muss MH bereits bei der Buchung mitgeteilt werden.
2. Der Kunde schuldet MH hier keine Vermittlungsprovision. Jegliche Haftung MH aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der Kunde rechnet mit dem Model direkt ab.
3. Der Kunde schuldet dem Model auch für Folgebuchungen und Buyoutzahlungen. Direktbuchungen unter Umgehung MH sind unzulässig.
4. MH bemüht sich – ohne einen Erfolg zu schulden – um eine buchungsentsprechende Vermittlung des Models. Sie wird hinsichtlich der Leistung des Models nicht selbst Vertragspartner, sondern vermittelt die Vertragsbeziehung zwischen Kunden und Model. MH haftet nicht für Nicht- bzw Schlechterfüllung oder sonstige Vertragsverletzungen des Models
§ 3 BUCHUNGSMODALITÄTEN
1. Optionen: Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens drei Werktage (bis 18 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch MH eine Festbuchung erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt deutsche Zeitrechnung. Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Reihenfolge nach.
2. Festbuchungen: Buchungen sind für beide Seiten verbindlich. Die Buchung wird MH und dem Model schriftlich per E-Mail bestätigt und muss vom Kunden per E-Mail zurückbestätigt werden. Als Rückbestätigung vom Kunden gilt die Antwort per E-Mail (auch ohne Unterschrift), die aussagt, dass die BuchungsbestätigungMh und des Models akzeptiert wird.
3. Wetterbuchungen: Wetterbedingte Buchungen müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Über eine wetterbedingte Verschiebung des Termins muss MH und das Model 24 Stunden vorher informiert werden. Für den Fall, wenn nicht mindestens einen Werktag zuvor (24 Stunden) Bescheid gegeben werden kann, beträgt das Ausfallshonorar 50 % des vereinbarten Model-Honorars .
§ 4 ANNULIERUNG
1. Wird eine Festbuchung vom Kunden annulliert, fällt Ausfallgage an: 100 % des vereinbarten Honorars zzgl. eventueller Stornierungskosten für Anreise und Hotel.
2. Erfolgt die Annullierung durch das Model, wird MH sich nach besten Kräften bemühen, gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
§ 5 ARBEITSZEIT
1. Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden. Soweit nicht anders vereinbart, dauert die Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr mit einer Stunde Pause.
2. Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Models am vereinbarten Arbeitsort beim Kunden zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungszeiten wie Make-up/Haare oder Anprobe zählen zur Arbeitszeit.
3. Überstunden werden mit dem errechneten Stundenlohn pro Stunde vergütet. Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis 15 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.
§ 6 REISEKOSTEN
Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Models werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht erstattet. Taxikosten werden nur ab Stadtgrenze erstattet. Bei nicht am Arbeitsort ansässigen Models werden ab Wohnort des abreisenden Models die entstandenen Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Kunden getragen.
§ 7 ZAHLUNGSKONDITIONEN
Das Model-Honorar Mwst. , Ausfallhonorar und Reisespesen wird nach Rechnungserhalt innerhalb von 7 Tagen, in Landeswährung oder in Euro zum Ankaufkurs bezahlt, die übrigen Zahlungen haben in Euro zu erfolgen. Stellt MH Künstler (z.B. Schauspieler, Moderatoren, Tänzer, Sänger, Musiker) an Kunden, trägt der Kunde die Künstlersozialabgaben und führt sie eigenverantwortlich an die Künstlersozialkasse ab.
§ 8 REKLAMATION / HAFTUNG
1. Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend das Model und MH zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen. Es sind unverzüglich Fotos zum Nachweis der Reklamation zu erstellen. Sodann ist das Model ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Bei berechtigten Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht für dieses Model einschließlich Reisekosten. Werden mit dem Model jedoch Aufnahmen gemacht oder es für sonstige zum ob gehörende Tätigkeiten eingebunden, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche berechtigte Reklamation.
2. Bei schuldhafter Verspätung des Models (Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.) hat das Model entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Model seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars.
3. Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für das Model abzuschließen. Ist MH das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist das Model berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält ein Ausfallhonorar von 70 % des vereinbarten Gesamthonorars.
4. Die Haftung des Modells sowie aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das zweifache Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5. Mehrkosten für die An- und Abreise, die durch höhere Gewalt (Naturkastastrophen, Streiks der Transportdienstleister wie Fluglinien, Bahn, andere öffentliche Verkehrsmittel) erforderlich sind, sind zu 100 % vom Kunden zu tragen.
6. Wenn nicht anders vereinbart ist das Model für Hair-Styling und Make-up nicht verantwortlich.
§ 9 NUTZUNGSRECHTE
1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Model-Honorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden ein Jahr innerhalb Deutschlands für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens 2 Monate nach Erstellung der Aufnahmen.
2. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos, TV sowie jede Nutzung des Fotomodellnamens, bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch das Modell und MH.
3. Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig. Nachträgliche, weitere Nutzungen sind ebenfalls erst nach gesonderter Berechnung und Zahlung zulässig.
4. Bei Neukunden wird bei Buchung des Models eine Anzahlung von 25% des Auftragswertes gefordert an MH. Sobald die Anzahlung eingegangengilt das Model als gebucht und wird von MH informiert und angewiesen.
§ 10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen, Agentur, Model und Kunde findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang mit Nutzungsrechten ist der Sitz MH
2. Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit MH vorzunehmen und es zu unterlassen, das Model während der Arbeitstage zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.
3. Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
4. Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist der Sitz MH
AGB´s MH MODELMANAGEMENT
Modelmanagement, Modelshooting, Verpflichtungen , Bildrechte, Scouting, Casting, Bewerbung , u.a.​
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A. Gegenstand einer Zusammenarbeit mit einem Model ist ein Consulting + Management Vereinbarung zwischen MH und dem Model. Das Model engagiert MH als seine Vertretung weltweit im Zusammenhang mit der Entwicklung seiner Karriere in den Branchen Modelling, Influencer, Werbung, Lizenzen, Musik, Schauspiel, Kunst, Mode, Film, Video, Fernsehen und allen anderen Medien sowie Socialmedien und Formate.
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EIN GENERELLEN​ ANSPRUCH AUF ERFOLG KANN DARAUS NICHT ERFOLGEN UND GESTELLT, SOWIE ABGELEITET WERDEN INSBESONDERE DIES VON VIELEN FAKTOREN UND UNBEKANNTEN IM MODELBUSINESS, SOWIE SEITENS DES JEWEILIGEN MODELS RESULTIERT IM VERLAUF DER ZUSAMMENARBEIT.
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B. MH-Modelmanagement ist keine Modelagentur in dem Sinne, sondern ein Modelmanager + Modelfotograf.
C. MH-Modelmanagement ist keine Booking Agentur und betreibt das aktive Booking – Jobvermittlung extern und intern nur in Ausnahmefällen und für topqualifizierte und geeignete Models mit Perspektiven für das High Fashion Modelbusiness.
D. Generell besteht kein Anspruch auf Booking-Modeljobs und Jobvermittlung
E. Das Model hat sich unterstützend und abstimmend mit und durch MH selbst zu vermarkten über diverse Socialmedia Kanäle sowie geeignete Online Plattformen und Jobbörsen u.a.
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Verpflichtungen MH: MH verpflichtet sich hiermit, das Model in seiner Karriere nach seinen Möglichkeiten und nach bestem Wissen und Gewissen unterstützend zu beraten und betreuen. Ein genereller Anspruch auf Erfolg besteht nicht und kann nicht daraus abgeleitet werden.
• Bei Jobvermittlung: Im Namen des Models Rechnungen zu stellen und die zu zahlende Honorare einzutreiben, falls das Model nicht direkt mit Kunde abrechnet. Hier stellt MH dann die Vermittlungsrechnung an das Model.
• Das Model typgerecht, sowie marktgerecht in Zusammenhang zu beraten.
• Das Model Hilfestellung bei der Eigenvermarktung zu geben, sowie in Bezug auf Präsentation dem Model Sedcard & Portfoliopics & Socialmedia Content zu Sonderkonditionen zu stellen.
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Das Model ist verpflichtet,
1. sich bei einer Anfrage durch MH binnen 12 Stunden telefonisch zurückzumelden.
2. pünktlich zu allen von MH vermittelten Termine zu erscheinen.
3. alle äußerlichen Veränderungen (Haare, Gewicht, Schwangerschaft etc.) MH unverzüglich anzuzeigen. 4. MH über Abwesenheit und nicht verfügbare Tage zu informieren.
5. die Weitergabe von persönlichen Daten (insbesondere Kontaktdaten) und / oder Bildern (in Print oder digitaler Form) während eines Auftrages an Dritte zu unterlassen
6. Marktgerechte Unterlagen für die Vermarktung wie Sedcard, Fotobuch, Socialmedia durch MH anfertigen zu lassen und bearbeiten zulassen. In Absprache und Annahme von MH hierfür geeignete freie Bilder und Unterlagen zu stellen.
7. Teilnahme in Absprache mit MH an Messen, Partys, Events, Workshops in Absprache mit MH die der Förderung, Vermarktung und Kundenbetreuung sowie derer Akquise und Auftragsbeschaffung dienen.
8. Teilnahme an Go & See und Castings
9. Sein Socialmedia (Business Modelprofile zu erstellen) regelmäßig zu pflegen und Content zeitnah einzustellen, sowie dies von MH anfertigen zu lassen. Urhebrrecht unterliegen MH.
10. Hieraus sich ergebende Modelbusinesskontakte (Fotografen, Agenturen, Werbeagenturen Studios u.a ) an MH zu übermitteln zur Pflege, Betreuung, Auftragsbearbeitung und Verfolgung was Aufgabe des Managements ist.
11. Eigene Fotografen an MH zu übermitteln zur Bearbeitung und Pflege im Rahmen des Managements.
F. Managementrechte der Agentur MH Model Management wird hiermit autorisiert und bevollmächtigt, für das Model und in seinem Namen in Bezug auf die folgenden Angelegenheiten als die Vertretung zu agieren und zu verhandeln:
1. Genehmigungen und Bewilligungen in Bezug auf Copyright, Verwendung und Veröffentlichung des Namens des Models, seiner Fotos und sonstigen Bildunterlagen.
2. Unterzeichnung von Abtretungsurkunden und fotografischen und anderen Veröffentlichungen für das Model im Zusammenhang mit Obigem.
3. Erhebung und Entgegennahme von Summen, die in Zusammenhang mit den Diensten des Models entstanden sind und an das Model zu bezahlen sind falls dies nicht direkt mit dem Kunden abrechnet.
4. Abzug sämtlicher Summen, die MH gemäß den Bedingungen des vorliegenden Vertrages zustehen. Um die damit übertragene Vollmacht in vollem Rahmen auszuüben, bezeichnet und ernennt das Model MH hiermit als seinen Stellvertreter, der für das Model in seinem Namen agiert. Das Model bestätigt, dass es über das uneingeschränkte Recht verfügt, seinen eigenen Namen zu verwenden. Andere Managementvertretungen nicht und ist auch nicht zulässig abgesehen von gemeinsam erarbeiteter sogenannter Mutter und Coperationsagenturen.
G. Bildmaterial
1. Das Model bestätigt hiermit ausdrücklich, dass es das Recht hat seine Bilder an MH zu geben und dass keine Rechte Dritter auf den Bildern lasten.
2. Eventuelle Forderungen durch die Rechte Dritter werden zu 100% an das Model weitergegeben.
3. MH darf mit dem vorhandenen und / oder erstellten Bildmaterial durch MH, auch in Teilen, mit oder ohne Nennung des Modelnamens Eigenwerbung betreiben, sowie auf dessen Homepage und Socialmedia Kanälen veröffentlichen. Die Bildrechte gehen an MH über. Zu beachten sind hierzu die jeweiligen Model Release Verträge und Testshooting Vertrag zudem. Ein Honorar wird in diesen Fällen nicht fällig.
4. Auf von MH produzieret Bilder bzw. Shootings besteht in generellem Sinne kein Anspruch
5. Ein Terminanspruch auf Shootings besteht nicht seitens des Models.
6. Um Bilder für Socialmedia im Rahmen des Model Managementvertrages zu liefern von MH an das Model einmal im Monat und rechtzeitig hat das Models mindesten 1X im Monat einen Shooting Termin zu vereinbaren und dies vor dem 21. eines Monats. Geschieht das nicht, kann MH die rechtzeitige Auslieferung nicht garantieren und der Anspruch entfällt für den laufenden Monat. Es besteht dadurch auch kein Verschulden MH und somit kein Recht der Kürzung oder Nichtzahlung durch das Model der fälligen Monats Managementgebühr.
7. Alle Termine müssen mit dem Vorlauf von 5 Arbeitstagen vereinbart werden. Absagen haben 3 Arbeitstage vor dem Termin zu erfolgen. Fernbleiben oder kurzfristige Absagen unter 3 Tagen vor dem Termin werden mit einer Ausfallgebühr von 15.-€ versehen.
H. Finanzen Die Auszahlung eines ggf. anfallenden Modelhonorars bei Eigenproduktionen oder im Einzefall der Umkehr der Buchungsmodalitäten und aller übrigen Leistungen an das Model erfolgt nach Zahlungseingang des Auftraggebers, abzüglich der MH Provision von 25% des Auftragwertes innerhalb von 60-90 Bankarbeitstagen in der Regel. Eine Vermittlungsprovision beträgt 25% als Managementvergütung aus diesem Vertrag. Eine Managementgebühr von 37.- monatlich wird zu jedem 28. eines Monats fällig und ist auf das Konto der Postbank Gießen , Kontoinhaber: Hörner, IBAN : DE 34 1001 0010 0043 5531 34 mit Verwendungszweck des Modelnamens zu überweisen.
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Sedcard Kosten für Management Models werden zum Sonderpreis von 345.- berechnet. Für die Managementgebühr erhalten Management Models monatlich 5 bearbeitete Bilder für deren Socialmedia Content aus den Shootings.
Mehr Bilder werden berechnet mit 12.- € pro Bild für Managementmodels.
Die Lieferzeiten und rechtzeitige Lieferung für Bilder hängt von der Verfügbarkeit und Produktions- sowie Bearbeitungszeit dieser ab, sowie vom gestellten Zeitfenster dafür vom jeweiligen Model. Dadurch kann von MH kein Anspruch auf eine fixe Terminlieferung gestellt und beansprucht vom Model werden. Die Bilder werden online überliefert, oder auf einem Datenträger nach Wunsch des Models.
Sinnvolle und berechtigte Reklamationen der gelieferten Bilder werden einmalig nachbessert. Reklamationen in Bezug auf Glamour Darstellung und erhöhte Bearbeitung der Bilder diesbezüglich sind davon ausgeschlossen.
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Zu Shootings im Rahmen Casting und Testshootings, Produktion Socialmedia Content + Sedcard im Rahmen des Modelmanagement Vertrages, sowie auf Wunsch des Models oder zu einem Kunden Casting / Go See / wird kein Honorar gezahlt, sowie Fahrt + Übernachtungskosten erstattet von MH.
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Terminvereinbarungen zu Terminen und Shootings mit Mike, MH-Modelwork. Terminvorlauf sind in der Regel 7 Tage. Zur Vereinbarung eines persönlichen Termines dazu hat der Bewerber eine Kostennote von 15.-€ per Banküberweisung zu stellen, die er bei Wahrnehmung des Termines innerhalb 10 Bankarbeitstagen zurück erstattet bekommt. Sobald der Geldeingang erfolgt ist, gilt der Termin als bestätigt. Bei Nichteinhaltung des Termines, wird die Kostennote als Ausfallentschädigung einbehalten.
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​Wichtiges
Das Model trägt eigenständig die Sorge für die korrekte Versteuerung der von ihm erzielten Bezüge und Reisekosten, sowie der gewerblichen Anmeldung bei seinem Gewerbeamt. MH kommt weder für Sozialversicherungs- noch für Berufsgenossenschafts- oder andere Beiträge auf. Das Risiko des finanziellen Ausfalls, oder der Kürzung des Honorars liegt beim Model. Kann ein Auftraggeber aufgrund von Zahlungsunfähigkeit nicht begleichen, so kann das Model sein noch offenes Entgelt nicht von MH einfordern. Wird ein Auftrag / angefangener Auftrag nicht zu Ende geführt oder kann dieser nicht aus irgendwelchen Gründen oder einer Seite nicht vollständig beendet werden, tritt ein Auftraggeber zurück oder wird storniert abgelehnt wegen Verspätung oder Nicht Annahme, oder ist das Bildmaterial nicht nutzbar, so besteht kein Anspruch auf das Modelhonorar. Eventuelle von der MH vorgestreckte Gelder werden dem Model dann folglich in Rechnung gestellt.
I. Erkrankung des Models Sollte das Model einen Auftrag nicht annehmen können, weil es erkrankt ist, hat das Model MH unverzüglich darüber zu informieren. Das Model hat zudem ein ärztliches Attest im Original bei MH einzureichen innerhalb 3 Arbeitstagen. Das ärztliche Attest gilt spätestens nach Ablauf einer Woche nach der Krankmeldung als nicht eingereicht. Das Model muss in diesem Fall die doppelte Höhe der angesetzten Gesamtgage des versäumten Auftrages sowie die Bearbeitungskosten an MH zahlen. Die Summe muss bis spätestens 14 Tage nach Anspruchserhebung auf dem Konto bei MH eingegangen sein.
J. Rechte MH 1. MH hat das Recht das Model bei schädlichem Verhalten gegenüber MH bzw. dem Kunden, insbesondere bei wiederholten Verspätungen und Unhöflichkeitsverhalten, von dem Management auszuschließen. 2. MH hat das Recht, von dem Model bei Verdacht auf Drogenkonsum oder Alkoholabhängigkeit ein ärztliches Attest bzw. Gutachten einzufordern. 3. Sollte das Model einen Auftrag vermittelt bekommen und danach ohne Absprache MH sein Äußeres derartig verändern, so dass der Kunde kein Interesse mehr an dem Model hegt, hat MH das Recht, Schadensersatz und 100%tige Übernahme der angefallenen Arbeitskosten von dem Model zu fordern. Die Summe muss bis spätestens 14 Tage nach Anspruchserhebung auf dem Konto bei MH eingegangen sein.
K. Rechte des Models 1. Das Model hat das Recht, Aufträge und Termine bei begründeten Bedenken (z.B. Tabak-, Alkohol- oder Tierpelzwerbung) abzulehnen. 2. Das Model hat das Recht, Aufträge und Termine deren Inhalt Teilakt- oder Aktaufnahmen sind, ohne Begründung abzulehnen.
L. Fehlverhalten des Models Fehlverhalten des Models, insbesondere Verspätung, nicht Einreichung von ärztlichen Attesten, unhöfliches, unkooperatives und schädliches Auftreten gegenüber dem Kunden und / oder MH, können zu Schadensersatzforderungen durch die MH führen.
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M. Datenschutz Das Model erklärt sich mit der Weitergabe von personenbezogenen Daten und Bildern zum Zwecke des Managements und der Abrechnung einverstanden. Das Model übergibt MH die Rechte an seinem eigenen Bild für Management -Aufgaben, Vermarktung, Werbung und bestätigt hiermit diese Rechte an den übergebenen Bildern zu haben. Dies gilt auch für Bildmaterial, das im Rahmen der Vermarktung, Testshootings, Produktion 7 Shootimgs von Socialmedia Content und Sedcard, von MH vom Model angefertigt wurde.
N.Vertragslaufzeit und Kündigung Dieser Vertrag tritt am heutigen Tage in Kraft und läuft mindestens 12 Monate. Der Vertrag kann beiderseitig jederzeit aus schwerwiegenden nachweislichen Gründen mit einer 2 Monatsfrist gekündigt werden. Die Kündigung tritt 8 Wochen nach der schriftlichen Kündigungserklärung in Kraft. Die Kündigung hat per Einschreiben auf dem Postwege zu erfolgen oder anerkannt online. Ggf. bereits gebuchte Jobs hat das Model trotz der Kündigung sachgerecht durchzuführen. Eine Endabrechnung wird 6 Wochen nach der in Kraft getretenen und beidseitig angenommenen und bestätigten Kündigung erstellt. Eventuelle Schadensersatzansprüche von MH bleiben unberührt. Bei Beendigung durch das Model oder MH wegen schwerwiegenden Gründen wird die monatliche aktuell gültige Managementgebühr für die Restlaufzeit des 12 monatigen Vertrages in Rechnung gestellt sowie die Kosten für die ausgelieferte online Sedcard an das Model mit 50% aus dem aktuellen Sedcard Preis.
​O. Modelscouting MH führt dies zum Zwecke der Marktsondierung sowie seiner Auftragsbeschaffung durch, um im Rahmen seines Aufgabenfeldes und Stellung seines Dienstleistungsangebotes qualifizierte und talentierte Modeltypen zu erarbeiten für sein Management. Weiterführend diese im Laufe der Zusammenarbeit und positiver Entwicklung des jeweiligen Models für interessante Projekte zu qualifizieren, sodass die Möglichkeit bestehen könnte sich Top Mutteragenturen zu erarbeiten, um sich dort zu platzieren in Bezug auf deren Projekte, oder im besten Falle längerfristig vertraglich binden zu könenn. Ein Anspruch darauf besteht nicht, sogar nicht auf Erfolg.
P. Casting / Testshooting Nach einem ersten erfolgreichen Telefoninterview erfolgt ein kostenloses Casting (Gespräch + Testshooting) in Gießen. Bitte beachte, dass hierfür keine Reise + ggf. nötige Übernachtungskosten erstattet werden. Es besteht kein Anspruch auf Annahme + Erfolg, sowie das Recht auf Bilder aus dem Testshooting.
​Zur Vereinbarung eines persönlichen Casting Termines hat der Bewerber eine Kostennote von 15.-€ per Banküberweisung zu stellen, die er bei Wahrnehmung des Termines innerhalb 10 Bankarbeitstagen zurück erstattet bekommt. Sobald der Geldeingang erfolgt ist, gilt der Termin als bestätigt. Bei Nichteinhaltung des Termines, wird die Kostennote als Ausfallentschädigung einbehalten.
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Q. Bewerbung Model Ohne vollständige Bewerbung mit Kurzvorstellung, 2-4 Bildern sowie telefonischer Erreichbarkeit wird die Kontaktaufnahme / Interesse innerhalb 21 Tagen gelöscht. Ohne weiteren Kontakt im Verlauf deiner Bewerbung werden die übersandten Bewerbungsunterlagen und Kontaktdaten gelöscht innerhalb 60 Tage​.
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R. Sonstiges Weitere Informationen zu den Dienstleistungen Angebote, Preise u.a. entnehmen sie bitte den Seiten auf dieser Homepage.
HINWEISLICH UND ERGÄNZEMND GELTEN DIE VORGABEN ZUSÄTZLICH IN DEN JEWEILIGEN MODELVERTRÄGEN IN BEIDSEITIGER BESTIMMUNGEN. DIE EINE BESTIMMUNG AUS DEM JEWEILIGEN VERTRAG SCHLIESST DIE ANDERE HIER NICHT AUS